Honorierung / Vergütung

Wie wird die Bereitschaft vergütet?
Die Bereitschaft an Werktagen von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des jeweils darauffolgenden Tages wird pauschal mit 195 EUR vergütet und am Freitag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr pauschal mit 90 EUR. Bei der freiwilligen zusätzlichen Betreuung eines benachbarten Sprengels beträgt die gesamte Pauschale 150 % des jeweiligen Pauschalbetrages. Wird bei kurzfristiger, unvorhergesehener Verhinderung eines Bereitschaftsarztes, ein unversorgter Sprengel von einem Arzt des Nachbarsprengels mitbetreut, so beträgt in diesem Fall die Pauschale 200 % (pro Sprengel 100 %).

Wie werden Leistungen vergütet?
Es erfolgt eine Einzelpositionsabrechnung mit den Krankenversicherungsträgern.

Was ist zu beachten?
Bereitschaftspauschalen und ärztliche Leistungen können nur dann abgerechnet und ausbezahlt werden, wenn alle Versicherungsdaten online vollständig erfasst sind und die Onlinedokumentation vollständig abgeschlossen ist. Die Leitstelle bemüht sich zwar schon bei der Aufnahme die Versicherungsdaten abzufragen, die Verantwortlichkeit für die vollständige Onlinedokumentation liegt aber beim Bereitschaftsarzt.

Wo sehe ich wieviel ich zu bekommen habe?
Im geschützten internen Login-Portal gibt es den Menüpunkt "Kontostand" unter dem Sie Bestätigungen für die Verrechnung ausdrucken und die Verrechnungsdetails überprüfen können.

Wann erfolgt die Honorierung?
Es wird eine zeitnahe Abrechnung durch den Krankenversicherungsträger erfolgen.

Wie wird die Bereitschaft des Telefonarztes vergütet?
In der Zeit von 19:00 bis 07:00 Uhr wird eine Pauschale von 500 EUR vergütet. Am Freitag von 13:00 bis 19:00 Uhr wird eine Pauschale von 250 EUR vergütet.